Regelwerk
Die aktuelle Fassung der Rundenwettkampfordnung welche für die Gauoberliga sowie die Gauliga Gültigkeit hat findet ihr auf den Seiten des BSSB.
https://www.bssb.de/service/themen/regelwerke-liga/-rundenwettkampf
Für die Auflageligen in der Rundenwettkampfgemeinschaft gilt abweichend folgendes Reglement:
Eine Mannschaft, bestehend aus drei Schützen, welche am Auflagerundenwettkampf teilnehmen möchte kann sich aus Schützen von maximal zwei Vereinen zusammensetzen. Ein Passeintrag ist hierfür nicht erforderlich, jedoch muss diese Zusammensetzung vor Start der Rundenwettkampfsaison den Rundenwettkampfleitern mitgeteilt werden.
Ein Wechsel eines Schützen/in während der Saison ist nicht erlaubt und würde die Streichung aller geschossenen Ergebnisse des Schützen/in nach sich ziehen. Ebenso werden die erzielten Punkte der betroffenen Mannschaft aberkannt.
Diese Regelung hat nur solange Gültigkeit bis eine höhere Ordnung den Auflagerundenwettkampf neu regelt.